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SmartMed

Kategorie: ‘Apotheker’

Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen

29. März 2021 | von

Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021

Zugang zur Telematikinfrastruktur für weitere Anwender

08. März 2021 | von

Der Kreis der Anwender, die Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten können, wurde von der Gematik erweitert. Hinzugekommen sind im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker. Diese können ihren Zugang zu der Telematikinfrastruktur für ihre Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres nutzen. Weiterhin können die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis beziehungsweise die Institutionskarte beantragen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121708/Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur-Weitere-Anwender-koennen-Zugang-erhalten, 8. März 2021

Fernsignatur für Apotheker

15. Februar 2021 | von

Der eHBA ist ein Ausweisdokument der Apotheker, mit dem sich die Apotheker innerhalb der Telematikinfrastruktur authentifizieren und persönlich identifizieren können. Wenn der Ausweis beantragt wird, besteht zusätzlich die Option ein Fernsignaturkonto anzulegen, mit dem Dokumente auch ohne den eHBA und ein Kartenlesegerät rechtskräftig signiert werden können. Abgewickelt wird die Fernsignatur mit sign-me eHealth. Für die Verwendung der Fernsignatur meldet sich ein registrierter Nutzer im sign-me eHealth Portal an und lädt ein Dokument zum Signieren hoch. Zur Absicherung muss die Signatur über einen zweiten Faktor authentifiziert werden. Dies kann über eine SMS-TAN oder biometrisch per Smartphone erfolgen. Die Verwendung einer Fernsignatur bietet sich beispielsweise an, wenn der sich eHBA im Kartenterminal der Telematik befindet und im Labor gleichzeitig ein Prüfprotokoll signiert werden soll.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/anzeigen/2021/02/02/fernsignatur-mit-sign-me-ehealth, 15. Februar 2021

Digitales Pilotprojekt für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit

25. Januar 2021 | von

Das Pilotprojekt „Digitales interprofessionelles Medikationsmanagement“ wird am 1. April von dem Hausärzteverbund Nordrhein und der GWQ Service Plus AG gestartet. Ziel des Projektes sei es mithilfe einer standardisierten Softwareunterstützung die gemeinsame Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheken zu verbessern und arzneimittelbezogene Probleme besser zu erkennen und zu lösen. Hintergrund des Projektes sei der zunehmende Anteil an multimorbiden Patienten und die damit einhergehende Polymedikation. Diese berge erhebliche Risiken, insbesondere wenn frei verkäufliche Medikamente als Selbstmedikation hinzukämen. Durch die Medikationsmanagementsoftware betreuen Hausärzte und Apotheker ihre Patienten gemeinsam und können bei Neueinstellungen als auch in der kontinuierlichen Weiterbetreuung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/25/digitales-pilotprojekt-am-start-mehr-arzneimitteltherapiesicherheit-fuer-patienten, 25. Januar 2021

Shop-Apotheke will Vorreiterrolle im Medikationsmanagement einnehmen

11. Januar 2021 | von

Der niederländische Arzneimittelversender Shop-Apotheke will durch den Ausbau digitaler Gesundheitsdienste eine Vorreiterrolle im digitalen Medikationsmanagement einnehmen. Hierzu wurde die Smartpatient GmbH erworben. Diese hat insbesondere die MyTherapie-App entwickelt, die für beinahe alle chronischen Krankheiten geeignet ist. Hierbei unterstützt sie die ca. 1.4 Millionen Nutzer durch ein digitales Medikationsmanagement, Tagebuch für Messwerte und ausdruckbaren Gesundheitsberichten in der Therapietreue. Shop-Apotheke hat diesen Erwerb vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezepts getätigt, um bei ihren Kunden mit digitalen Angeboten punkten zu können. Weiterhin versprichts sie sich die Möglichkeit weiterer Partnerschaften mit der pharmazeutischen Industrie und dem Gesundheitswesen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/08/shop-apotheke-kauft-ein, 11. Januar 2021

Start der elektronischen Patientenakte in NRW

04. Januar 2021 | von

Seit dem 1. Januar haben Kassen-Versicherte Anspruch auf die elektronische Patientenakte (ePA). Diese wird zunächst in einigen Regionen in Deutschland getestet. So ist die ePA im Raum Düsseldorf und in Westfalen-Lippe seit Beginn des Jahres im Einsatz. Ab dem 01.07.2021 ist die Einführung der ePA für niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser in ganz Deutschland verpflichtend. Die Nutzung für Versicherte bleibt freiwillig. Patienten können die ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/start-test-elektronische-patientenakte-epa-100.html, 04. Januar 2021

Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt

24. November 2020 | von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020

Vor-Ort-Apotheken erhalten Gesetz zur Stärkung

11. November 2020 | von

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG), das am 29.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und wahrscheinlich im Dezember 2020 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, dass Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen können. Hierbei sollen der Deutsche Apothekenverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Infrage kommen beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder eine Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.

Weiterhin soll für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob diese in einer Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erworben werden. Zusätzlich wird den Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege eines Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.

Quelle: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24645, 11. November 2020

E-Rezept Duplikate sorgen für Probleme bei TeleClinic

28. September 2020 | von

Seit zwei Wochen ist es für TeleClinic-Nutzern wieder möglich, ihre E-Rezepte in selbst ausgewählte Apotheken senden zu lassen. Dazu werden die Kontaktdaten der gewünschten Vor-Ort-Apotheke eingetragen, woraufhin die Privatverordnung per Mail verschickt wird. Die Apotheken erhalten das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Jedoch gibt es bei diesem Verfahren diverse juristische Lücken. So sei unklar, wie die TeleClinic die angegebenen Apotheken authentifiziert. Weiterhin gebe es keinen passwortgeschützten Login und keine klaren Regelungen, was passiert, wenn die ausgewählte Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Diese Lücken führen in der praktischen Umsetzung zu Problemen. So sei ein Rezept eines Patienten, welches in einer anderen Apotheke nicht beliefert werden konnte, gleich in dreifacher Ausführung per Fax gesendet worden. Das Rezept lag nun in mehreren Apotheken gleichzeitig vor und hätte auch mehrfach eingelöst werden können. Im Gespräch mit dem Patienten erfuhr die Apothekerin weiterhin, dass TeleClinic ihn mehrfach dazu gedrängt hätte, das E-Rezept bei der angeschlossenen Versandapotheke einzulösen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/21/teleclinic-stiftet-chaos-in-apotheke, 28. September 2020

Kein Wettbewerbsvorteil für Apotheken aufgrund früher TI-Anbindung

03. September 2020 | von

Apotheken müssen bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Für andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser gibt es bis jetzt noch keine Pflicht, sich an die TI anzuschließen. Deshalb hat sich die FDP in einer kleinen Anfrage danach erkundigt, ob den Apotheken dadurch Wettbewerbsvorteile entstehen. Die Bundesregierung sehe keinen wettbewerbsrelevanten Nachteil für andere Leistungserbringer gegenüber Apotheken, weil die Nutzung des E-Rezepts erstmal nur für apothekenpflichtige Arzneimittel gedacht sei. In einem zweiten Schritt soll dies auch Betäubungsmittel umfassen. Erst langfristig soll die TI auch für andere Heil- und Hilfsmittel genutzt werden.

Um das E-Rezept auch auf Heil- und Hilfsmittel auszuweiten, müsse die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende 2020 in den Bundesmantelverträgen die notwendigen Regelungen für die Verwendung elektronischer Hilfsmittelverordnungen definieren.

 

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/25/bundesregierung-fruehe-ti-anbindung-der-apotheken-ist-kein-wettbewerbsvorteil, 3. September 2020