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TI-Score
Der TI-Score ist ein Teil der Transparenz-Offensive der Gematik, die mehr Transparenz fürs E-Rezept ermöglichen soll. Das Portal (www.ti-score.de) informiert über den aktuellen Stand der Softwareanbieter auf dem Weg hin zu „TI-ready“ und bietet einen Überblick über die Entwicklung des E-Rezepts für Arzt- sowie Zahnarztpraxen und Krankenhäusern. Hierfür wurden die Softwareanbieter nach dem aktuellen Stand gefragt, welche die Möglichkeit erhalten, Screenshots, Videos und Referenzen als Service anzubieten. Mithilfe der Anbieter, die gebeten werden, Informationen und Veränderungen zu melden, wird die Übersicht laufend aktualisiert. In Kürze soll das Apothekenverwaltungssystem ebenfalls integriert werden.
Im Detail beinhaltet der TI-Score die Buschstaben A bis E, welche jeweils für einen Status stehen. Dabei kennzeichnet der Buchstabe „E“ die Erfüllung der Voraussetzungen also Einsatzbereitschaft des Systems. Bei der Kennzeichnung mit „C“ wird das System mit mindestens fünf Einrichtungen getestet und „A“ zeigt die bereits abgeschlossene Einführung der E-Rezept-Funktion und ihre Empfehlung an. Hersteller, die bisher keine Angaben gemacht haben (31 von 58 Anbietern), werden mit einem Fragezeichen deklariert.
Quellen:
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-i-transparenz-offensive-fuers-e-rezept (Zugriff am: 15.03.2022)
https://www.heise.de/news/E-Rezept-Transparenz-Initiative-der-Gematik-um-TI-Score-erweitert-6545894.html (Zugriff am: 15.03.2022)
E-Rezept-Pflicht wird verschoben
Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.
Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.
Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.
Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html ( Zugriff am: 10.01.2022)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)
Testphase des E-Rezepts verlängert
Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.
Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen. Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.
Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.
Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)
https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)
Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App
Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021
Umgehung der Gematik-App durch Versandapotheken
Obwohl für den Versand von E-Rezept-Token aus der Gematik-App hohe Sicherheitsanforderungen gelten, dürfen Drittanbieter-Apps die Codes einlesen und auch ohne Authentifizierung der Nutzer weiterleiten. Dies will sich die Versandapotheke DocMorris zu nutzen machen. Regulär schicke der Arzt die Verordnung an die Gematik-App. Um dort die Verordnungsdaten einzusehen oder das Rezept weiter zu senden, muss eine Authentifizierung über eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion erfolgen. Wer sich den E-Rezept-Token allerdings in der Praxis ausdrucken lässt, kann dieses Verfahren einfach umgehen, indem der Token des Ausdrucks abgescannt wird. DocMorris schätzt hierbei, dass bis zu 90 Prozent der Patienten ihr E-Rezept als Ausdruck erhalten. DocMorris stehe in einem engen Austausch mit der Gematik, um eine möglichst nahtlose ‚Customer-Journey‘ zu gewährleisten.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/umgehung-der-gematik-app-so-will-docmorris-e-rezepte-abstauben/, 28. Juni 2021
Arzneimitteltherapiesicherheit kann durch Medikationsanalysen in der Apotheke gesteigert werden
Eine Beobachtungsstudie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat gezeigt, dass die Patienten von pharmazeutischen Dienstleistungen wie Medikationsanalysen profitieren können. So erhöhen strukturierte Medikationsanalysen in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit massiv. Bei 98 Prozent der Patienten wurde mindestens ein arzneimittelbezogenes Problem festgestellt. Bei einem signifikanten Anteil der Patienten gelang es, die von den Apothekern formulierten Empfehlungen umzusetzen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, betont, dass durch die Studie untermauert werde, wie gut die Apotheker auf die im Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetz vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen vorbereitet sind.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/21/studie-belegt-mehr-amts-durch-medikationsanalysen-in-der-apotheke, 7. Juni 2021
Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.
Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021
Pharmazeutische Dienstleistungen im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Das im Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz soll die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken fördern. Hierzu sollen Apotheken ab Anfang 2022 neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorare müssen bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) ist der Ansicht, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen vorrangig zur Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite in drei Bereichen angeboten werden sollen. So sollten die Risiken der Polymedikation reduziert, die Therapietreue verbessert und die Prävention von Volkserkrankungen angegangen werden. Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsstunden zur Raucherentwöhnung, Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes. Zudem könnten Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen bei chronischen Krankheiten angeboten werden. Bei der Festlegung der Dienstleistungen sollen auch Patientenvertreter mit einbezogen werden, weil es notwendig sei, die Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmazeutische-dienstleistungen-konkretisieren-und-ausweiten-124859/seite/alle/, 12. April 2021
Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen
Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021
Zugang zur Telematikinfrastruktur für weitere Anwender
Der Kreis der Anwender, die Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten können, wurde von der Gematik erweitert. Hinzugekommen sind im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker. Diese können ihren Zugang zu der Telematikinfrastruktur für ihre Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres nutzen. Weiterhin können die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis beziehungsweise die Institutionskarte beantragen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121708/Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur-Weitere-Anwender-koennen-Zugang-erhalten, 8. März 2021