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SmartMed

Schlagwort: ‘Datenschutz’

Jede zweite Krankenkasse ist nicht bereit für die elektronische Patientenakte

12. Juni 2020 | von

Aufgrund des Patientendaten-Schutzgesetzes sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Kunden ab 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Allerdings gaben im Rahmen einer Umfrage mehr als die Hälfte der Befragten an, dass ihr Versicherungsunternehmen für die Implementierung aktuell nicht bereit sei. 65 Prozent der Befragten gaben jedoch an, dass eine Digitalisierungsstrategie teilweise umgesetzt wäre. Bereiche, in denen es noch Nachholbedarf gibt, seien laut den Befragten Benutzererfahrung, die Integration von Lieferanten und Dritten sowie technische Neuerungen. Mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit sind die Befragten in der großen Mehrheit zufrieden. Die Mehrheit der Befragten ist von dem Nutzen der elektronischen Patientenakte überzeugt.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/umfrage-jede-zweite-krankenkasse-nicht-bereit-fuer-elektronische-patientenakte/, 12. Juni 2020

ABDA fordert technische Lösung die eine Weitergabe von E-Rezepten an Dritte verhindert

06. Juni 2020 | von

Die nachträgliche Stärkung des Makel- und Zuweisungverbots durch die Bundesregierung, die Ausnahmen vom Makelverbot auch in Ausnahmefällen nicht zulassen wird, wurde positiv von dem ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz aufgenommen. Er sehe jedoch eine Durchsetzungsproblematik, falls keine „technische Regelung“ erfolge. Deshalb fordert die ABDA bei einer Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss zum Patientendaten-Schutzgesetz, dass es eine „technische Regelung“ von Seiten der Gematik geben soll, die eine Weitergabe von Daten an Dritte über die E-Rezepte App verhindert.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/05/28/abda-begruesst-harte-linie-der-regierung-beim-zuweisungsverbot, 6. Juni 2020

88% der Patienten lehnen die elektronische Patientenakte ab

29. Mai 2020 | von

Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW) unter Psychotherapie-Patienten zeigen, dass sich 44,4% der Befragten gar nicht über die elektronische Patientenakte informiert fühlen. Nur 8,7% fühlen sich „gut“ und 3,8% fühlen sich „sehr gut“ informiert. Des weiteren bewerteten 89,2% der Befragten den Datenschutz höher als die Ersparnis von Papier, weshalb auch die deutliche Mehrheit (86, 2%) die Speicherung von Patientendaten auf zentralen Speichern ablehnt. Die Speicherung auf einem Chip befürworten 61,2%.

Außerdem ergab die Befragung, dass sich 88,2 Prozent der Teilnehmer gegen die Verwendung der elektronischen Patientenakte aussprechen, wenn sich die betroffenen Personen aktuell in einer Psychotherapie befinden oder potenziell in naher Zukunft eine starten. Lediglich 11,8 Prozent stimmten dafür.

Der DPNW-Vorsitzende, Dieter Adler, fordert daher, Patientendaten nicht, wie im kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Patienten-Datenschutzgesetz vorgesehen, auf einem zentralen Server zu speichern, sondern statt dessen Patientendaten auf einem dezentralen Medium in Patientenhand zu speichern und für deren Austausch das sichere Netz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (SNK) zu nutzen.

 

Quelle: https://www.zm-online.de/news/politik/neun-von-zehn-patienten-lehnen-die-elektronische-patientenakte-ab/, 29. Mai 2020

Gesundheitsdaten in Apps sollen durch technische Richtlinie des BSI geschützt werden

22. April 2020 | von

Laut BSI-Präsident Arne Schönbohm verdienen sensible Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz. Deshalb hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine technische Richtlinie entwickelt, die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf Gesundheitsdaten, die in mobilen Gesundheitsanwendungen verarbeitet werden, erschweren soll (BSI TR-03161). Grundsätzlich könne die Technische Richtlinie bei allen mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Die Sicherheitsanforderungen sollen von Anfang an bei der Softwareentwicklung eingeplant werden.

 

Quelle: https://www.it-zoom.de/mobile-business/e/datenschutz-bei-gesundheits-apps-25658/, 22. April 2020

Elektronische Patientenakte soll mehr Funktionen erhalten

10. April 2020 | von

In dem am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurden weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen. Unter anderem sollen Patienten per App ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen können. Ab dem 1. Januar 2021 soll die ePA für alle Versicherten als freiwilliges Angebot starten. Ab dem 1. Januar 2022 bekommen sie dann einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt wird. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.

Datenschützer kritisieren, dass es bei dem freiwilligen Angebot keine Möglichkeit gibt für jedes einzelne Dokument zu bestimmen, welcher Arzt es sehen kann. Bis 2022 wird es lediglich möglich sein, zu entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Gruppe Zugriff auf diese Daten hat. Weiterhin könnten die Versicherten ab 2023 einwilligen ihre in der ePA gespeicherten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.

Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html, 10. April 2020

D-Trust wird von Gematik mit Schlüsselerzeugung für die elektronische Patientenakte beauftragt

25. Februar 2020 | von

D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wird im Auftrag der gematik die kryptografischen Schlüssel für die elektronische Patientenakte bereitstellen. Der Schlüssel von D-Trust ergänzt den auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Schlüssel vom jeweiligen Schlüsselgenerierungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte soll mit beiden Schlüsseln abgesichert werden. Beide Schlüsseldienste greifen auf geprüfte Hardware-Sicherheitsmodule zu, die Nutzeranfragen Ende-zu-Ende verschlüsselt bearbeiten.

Sollte jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte führen, kämen auf die Bundesdruckerei hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Performance zu.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Gematik-beauftragt-D-Trust-mit-Schluesselerzeugung-4663612.html, 25. Februar 2020

E-Health Plattform Aimedis bietet hauseigene Token an

21. Februar 2020 | von

Auf der E-Health Plattform Aimedis können Patienten ihre Daten teilen, Rezepte erneuern, Ärzte konsultieren und Therapiesitzungen durchführen. Nun bietet die Plattform auch hauseigene Token (digitale Währung) zum Verkauf an mit denen weltweit für Gesundheitsdienstleistungen bezahlt werden kann. Diese Gesundheitsdienstleistungen können beispielsweise Videokonferenzen mit dem Hausarzt, Therapien oder Krankschreibungen fallen.

Hierbei sei aufgrund der integrierten Blockchain-Technologie eine hundertprozentige Anonymität, Transparenz ins Sicherheit in allen gesundheitsbezogenen Transaktionen garantiert. Der Patient könne selber bestimmen wer welche Gesundheitsdaten sieht.

Quelle: https://kryptoszene.de/was-haben-die-ehealth-aim-token-zu-bieten/, 21. Februar 2020

Flächendeckendes E-Rezept Modell mit Videosprechstunde in Hessen

18. Februar 2020 | von

Der Hessische Apothekerverband hat gemeinsam mit Ärzten, Krankenkassen und IT-Firmen ein eigenes E-Rezept-Modell auf Basis der estnischen Technologie vorgestellt. Das Pilotprojekt besteht aus einer Videosprechstunde mit E-Rezept Verordnung. Ziel sei es, eine erprobte und ausgefeilte Lösung als Blaupause für eine flächendeckende Einführung des E-Rezepts zu entwickeln. Das Projekt setzt auf der in Estland bereits bewährten FHIR-Plattform und der Verbindungstechnologie X-Road auf, die den sicheren Austausch zwischen verteilten Systemen ermöglichen.

In Hessen sollen zunächst Ärzte in Bereitschaftsdienst, später auch niedergelassene Ärzte Videosprechstunden anbieten. Den Patienten kann während der Videosprechstunde ein E-Rezept ausgestellt werden, welches an eine teilnehmende Apotheke weitergeleitet werden kann.

Alle Informationen von Patienten, Ärzten und Leistungserbringern würden strikt getrennt in drei unterschiedliche Datensilos verschlüsselt. Die Daten können fälschungssicher mittels Blockchain-Technologie miteinander verknüpft werden. Weiterhin sei es dem Patienten möglich, alle Zugriffe auf seine Daten zu verfolgen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-rezept-modell-mit-videosprechstunde-in-hessen-115629/, 18. Februar 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

E-Rezepte auch für das grüne Rezept

04. Februar 2020 | von

In dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes soll neben der elektronischen Patientenakte auch das grüne Rezept geregelt werden. Das grüne Rezept soll wie auch das rote Rezept elektronisch werden. Das Bundesgesundheitsministerium möchte dadurch den Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung fortsetzen, damit die Mehrwerte spürbar werden.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller begrüßt das elektronische grüne Rezept. Eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln sie auf im Zeitalter des elektronischen Rezepts unverzichtbar.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/31/das-gruene-rezept-soll-elektronisch-werden/chapter:2, 04. Februar 2020