Schlagwort: ‘Krankenkasse’
Foto auf eGK nur unzureichend geprüft
Laut eines Gutachtens der KBV hätten die Krankenkassen nur unzureichend geprüft, ob das der eGK aufgedruckte Bild auch tatsächlich der versicherten Person entspricht. Eine zuverlässige Identifizierung sei demnach nicht möglich und die eGK somit rein rechtlich gesehen ungültig.
Da in Zukunft sehr sensible Daten auf dem Chip der eGK gespeichert werden sollen, müsse eine eindeutige Zuordnung durch die Krankenkassen gewährleistet werden. Ärzte seien selbst dann, wenn Zweifel an der Identität des Karteninhabers bestünden, davon entbunden, sich die Karte vorzeigen zu lassen.
Wie Identifikations- und Gültigkeitsprüfungen genau ausfallen sollten, hätte man zur Zeit noch nicht geregelt.
Quelle:
heise online, 04.02.2014
Spiegel online, 04.02.2014
Telefon-Coaching für chronisch Kranke
Eine Studie der Techniker Krankenkasse belegt, dass regelmäßiges Telefon-Coaching chronisch Kranken nicht nur helfen könne, sondern auch Kosten spare.
Patienten würden durch die Betreuung Medikamente regelmäßiger nehmen und fühlten sich deutlich besser. Auch die Einweisungen ins Krankenhaus hätten sich drastisch reduziert, vor allem bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Anfang 2015 sollen Ergebnisse einer Langzeitstudie vorliegen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.1.2014
Problem „Fallzahl“ in der Versorgungsforschung
Rechne man die Patienten pro Facharzt und Krankenkasse herunter, so ergeben sich nur sehr geringe Fallzahlen. Dies stellt ein methodisches Problem für die Qualitätsmessung im Versorgungsbereich dar.
So finde man bei Hausärzten pro Arzt zwar höhere Versicherten-Fallzahlen, jedoch sei das Patientenkollektiv hier sehr heterogen. Umgekehrt betrifft dies die Fachärzte.
Die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (WINEG) untersuchten daher, welche QS-Indikatoren geeignet seien, um Aussagen auf individueller Arzt-Ebene treffen zu können.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.12.2013
Nutzen der Telemedizin wird überschätzt
Nach einer Untersuchung der Bremer Krankenkasse hkk, werde der Nuzen der Telemedizin sowohl hinsichtlich Gesundheit, als auch wirtschaftlichen Auswirkungen überschätzt.
Die Untersuchung bestand aus der Auswertung von 15 internationalen Studien, die sich zum einen mit telematischen Behandlungen chronisch Herzisuffizienter, aber auch mit der allgemeinen telemedizinischen Versorgung beschäftigten.
Fazit sei laut hkk, dass weniger Patienten einen Zusatznutzen hätten und auch weniger profitierten. Nach Braun sei es daher nicht vernünftig Telemedizin flächendeckend einzusetzen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 3.12.2013
Unzureichende Studienlage behindert Verankerung von Telematikstrukturen in den Leistungskatalogen
Eigentlich sollte der Bewertungsausschluss bereits im März 2013 festlegen, welche telemedizinischen Anwendungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Einige Rahmenbedingungen wurden bereits festgelegt und nach Einschätzungen von Experten des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine Verankerung im GKV-Katalog bald denkbar.
Grund für die Verzögerungen sei die derzeitige unzureichende Studienlage. Laut Popert gäbe es zwar viele Studien, die seien jedoch methodisch unzureichend. Studien hätten oft eine begrenzte Aussagekraft und auch die Patientensicherheit würde darin nur unzureichend betrachtet werden.
Mangiapane kündigte nun an den Entwicklungsprozess in der nächsten Legislaturperiode zu beschleunigen.
Quelle:
Deutsches Ärztblatt, 23.11.2013
Online-Diagnosen in der Diskussion
Während in Deutschland Ärzten eine Diagnose ohne Behandlung untersagt ist, ist das in anderen Ländern wie der Schweiz bereits eine gängige Methode. Vor allem dem Ärztemangel in ländlichen Gegenden könne damit entgegen gewirkt werden.
Die Aufhebung des Verbots zur Ferndiagnose sehen viele Ärzte und Krankenkassen jedoch kritisch. Neben der Patientensicherheit behindere aber auch das zu langsame Internet auf dem Land die erfolgreiche Etablierung.
Ob eine gesetzlich abgesegete Realisierung überhaupt möglich ist, ist abhängig von langzeit Studien, deren Ergebnisse frühstens 2016 vorliegen.
Quelle:
Spiegel online, 12.11.2013
Einheitlicher Rezeptdatenhandel
Die Verwendung von Rezeptdaten, neben der Abrechnung mit der Krankenkasse, ist im Süden unter strengesten Bedingungen erlaubt. Im Norden Deutschlands ist dieses Verfahren jedoch nicht zulässig.
Wegen der hohen Missbrauchszahlen in der Vergangenheit und deren mögliche Gefährdung des Gesundheitssystems soll eine gesetzliche bundesweite Regelung in Kraft treten.
Ob und inwiefern eine gesetzliche Änderung notwendig ist wird derzeit geprüft.
Quelle:
Spiegel Online, 2.10.2013
In Zukunft nur noch elektronische Gesundheitskarten
Ab sofort gibt die Techniker Krankenkasse keine herkömmlichen Krankenversicherungskarten (KVK) mehr aus. Über 90 Prozent ihrer Kunden benutzen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereits erfolgreich.
Die TK erhofft sich aus der Umstellung erheblich weniger Karten produzieren zu müssen, da die Stammdaten der Patienten wie Anschrift nun online auf den Kartenchip übertragen werden können.
Quelle:
Heise online, 23.09.2013
Medizinischer Dienst – Millionen an Beitragsgeldern für untaugliche Software verschwendet
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) prüfen im Jahr rund sechs Millionen Behandlungen. Zur Bewältigung dieses Umfangs sollte die neue Software Ismed 3 entwickelt werden. Seit der Auftragserteilung dieses Projekts vor etwa zehn Jahren wurden bis heute über 23 Millionen Euro an Beitragsgeldern in dieses Projekt investiert, das noch immer nicht funktional flächendeckend einsetzbar ist.
Verantwortung für die Verzögerung und Untauglichkeit der Software wird von den beteiligten Firmen abgewiesen oder revidiert. Inzwischen greifen immer mehr Medizinische Dienste wieder auf das Vorgängermodell oder gar eine eigene Softwareentwicklung zurück. Die dadurch entstehende Doppelfinanzierung lässt einen äußerst unwirtschaftlichen Umgang mit Versichertengeldern vermuten.
Quelle:
Spiegel Online, 16.9.2013
Krankenkassen fordern strengere Zulassungsrichtlinien zur Einführung neuer Medizinprodukte
Auslöser dieser Debatte seien die fragwürdige Sicherheit und Wirksamkeit einiger zugelassener Medizinprodukte. Der Spitzenverband der Krankenkassen kritisiert, dass die rechtlichen Vorgaben zur Einführung neuer Medizinprodukte zu sehr an den wirtschaftlichen Interessen der Industrie orientiert seien.
Innovative Methoden sollen vor der Zulassung grundsätzlich in mehreren klinischen Studien geprüft und von externen Stellen kontrolliert und überwacht werden.
Der Bundesverband Medizintechnologie vertrete jedoch die Ansicht, dass die bestehenden europäischen Richtlinien für Medizinprodukte ausreichen.
Quelle:
Spiegel, 1.7.2013